Specialized Hotwalk
12-Zoll-Räder · 4,1 kg
Schrittlänge: 30–45 cm, mit flachen Füssen am Boden.
So prüfen Sie die passende Grösse
Messen Sie Ihr Kind barfuss vom Boden bis zum Schritt, mit einem waagerecht zwischen den Beinen gehaltenen Buch. Körpergrösse und Schrittlänge sind aussagekräftiger als das Alter allein. Prüfen Sie, ob Ihr Kind den Boden erreicht und die Bremsen bequem bedienen kann.
Zu unserer Grössentabelle (nach Alter und Schrittlänge)
Hilfe bei der Grössenwahl?Monatlicher Gesamtbetrag: CHF 5.90 Einmalzahlung: CHF 160
Erste Lieferung in der Schweiz kostenlos Kostenlose Lieferung in der Schweiz ab CHF 200
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Beschreibung und technische Daten
A simple, confidence-building first ride for little ones, the Hotwalk helps introduce balance and steering before pedalling. Its 12-inch wheels, low standover and airless tires make it ready for early scooting adventures. Recommended from 18 months to 4 years; check the child’s inseam (30–45 cm) for fit.
Die wichtigsten Eigenschaften
- Empfohlene Schrittlänge: 30–45 cm
- Gewicht: 4,1 kg
- A1 Premium Aluminum frame with low standover. 12-inch alloy wheels and Rhythm Lite Airless tires that never go flat. Integrated saddle and seatpost, designed for stable first balance-bike rides.
Lieferung, Wechsel und Rückgabe
Kann ich während des Abos das Velo wechseln?
Ja, so oft wie nötig und je nach Verfügbarkeit. Ein Wechsel startet keine neue Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Das gilt auch, wenn Ihr Kind vom Laufrad auf ein Pedalvelo umsteigt.
Im Showroom sind Wechsel kostenlos und ohne Termin möglich, von Montag bis Freitag. Bei einem Wechsel mit Versand gelten die unten aufgeführten Transportkosten.
Ändert sich beim Wechsel der Monatspreis?
Der Preis des neuen Velos gilt ab Ihrem nächsten monatlichen Abrechnungstermin, unabhängig davon, ob er höher oder tiefer ist. Für die bereits bezahlte Periode gilt der bisherige Preis ohne anteilige Anpassung. Ihr Abbuchungstermin und Ihre ursprüngliche Mindestlaufzeit bleiben gleich.
Was kosten Lieferung und Rücktransport?
Die erste Lieferung ist für jedes neue Abo in der ganzen Schweiz kostenlos.
Bei einem Wechsel ist eine weitere Lieferung kostenlos, sobald 12 Monate seit der letzten kostenlosen Lieferung dieses Velo-Abos vergangen sind. Lieferungen dazwischen sind kostenpflichtig. Eine bezahlte Lieferung setzt diese Frist nicht zurück.
Die Rückgabe des Velos geht zu Ihren Lasten, sowohl beim Wechsel als auch am Ende des Abos. Sie können das Velo kostenlos im Geschäft zurückgeben. Wenn Revolv den Transport organisiert, gelten folgende Preise:
| Velotyp | Preis pro Velo und kostenpflichtigem Transportweg |
| Pedalvelo | CHF 31 inkl. MwSt. |
| Laufrad | CHF 15 inkl. MwSt. |
Die Lieferung des neuen und der Rücktransport des bisherigen Velos sind zwei separate Transportwege. Sind beide kostenpflichtig und handelt es sich bei beiden Velos um Pedalvelos, beträgt der Gesamtpreis CHF 62; bei zwei Laufrad-Transporten CHF 30. Ist die Lieferung kostenlos, wird nur der von Revolv organisierte Rücktransport verrechnet.
Bei Familien mit mehreren Velos gelten die Preise pro Velo. Der Anspruch auf eine weitere kostenlose Lieferung wird für jedes Velo-Abo separat geführt. Beispielsweise kostet der von Revolv organisierte Rücktransport von zwei Pedalvelos CHF 62 inkl. MwSt.
Abonnementbedingungen
- Anfängliche Mindestlaufzeit von 12 Monaten, unverändert bei einem Wechsel.
- Erste Lieferung in der ganzen Schweiz kostenlos.
- Neues oder bereits gebrauchtes, geprüftes und gewartetes Velo, je nach Bestand.
- Mietbeiträge werden nicht auf einen Kaufpreis angerechnet.
- Von Revolv organisierter Transport: CHF 15 pro Velo und kostenpflichtiger Strecke. Die Rückgabe im Laden ist kostenlos.
Abobeginn und 14-tägige Testphase
Gibt es Anmeldegebühren?
Nein. Wir erheben keine Anmeldegebühren.
Wann beginnt mein Abo?
Ihr Abo beginnt an dem Tag, an dem Sie Ihr Velo erhalten (Lieferung oder Abholung im Showroom). Die nächste Monatsrate wird einen Monat später abgebucht, danach jeden Monat am gleichen Datum.
Können wir das Velo 14 Tage lang testen?
Ja. Zu Beginn eines neuen Abos können Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt oder Abholung mitteilen, dass Sie das Abo nicht fortsetzen möchten. Das Velo muss anschliessend innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Mitteilung zurückgegeben werden.
Der erste Monat bleibt zahlbar. Im Rahmen dieser Testphase werden keine weiteren Monatsbeiträge und kein Restbetrag der 12-monatigen Mindestlaufzeit berechnet. Die Testphase ist somit nicht kostenlos.
Die Rückgabe im Laden ist kostenlos. Organisiert Revolv den Rücktransport, kostet dieser CHF 15 pro Laufrad oder CHF 31 pro Velo mit Pedalen, inklusive Mehrwertsteuer. Das Velo darf normal ausprobiert worden sein; Schäden werden gesondert beurteilt.
Die Testphase gilt nur zu Beginn eines neuen Abos. Sie beginnt bei einem Velowechsel nicht erneut. Kontaktieren Sie uns, um die Rückgabe zu organisieren.
Mindestlaufzeit und Kündigung
Für die anfängliche Testphase sowie bestätigten Diebstahl, Verlust oder irreparable Schäden gelten die gesonderten Regeln in den jeweiligen Abschnitten.
Die anfängliche 14-tägige Testphase ist eine Ausnahme: Wenn Sie uns fristgerecht informieren und das Velo innerhalb der Testfristen zurückgeben, bleibt nur der erste Monat zahlbar, zuzüglich allfälliger Rücktransportkosten und gesondert beurteilter Schäden.
Wie lange läuft die Mindestlaufzeit?
Die anfängliche Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Ein Wechsel ändert daran nichts: Nach 8 Monaten bleiben noch 4 Monate, auch wenn Sie das Modell wechseln oder vom Laufrad auf ein Pedalvelo umsteigen.
Wie beende ich das Abo nach 12 Monaten?
Nach der anfänglichen Mindestlaufzeit können Sie jederzeit kündigen. Abo und Verrechnung enden, sobald das Velo bei uns eingetroffen ist. Eine bereits begonnene monatliche Abrechnungsperiode bleibt vollständig geschuldet; es erfolgt keine anteilige Rückerstattung.
Damit keine weitere Monatszahlung anfällt, planen Sie die Rückgabe so, dass das Velo vor Ihrem nächsten Abrechnungstermin bei uns eintrifft. Die Rückgabe im Geschäft ist kostenlos; ein von Revolv organisierter Rücktransport wird nach Velotyp verrechnet.
Kann ich vor Ablauf der 12 Monate kündigen?
Ja, indem Sie den Restbetrag der ursprünglichen Mindestlaufzeit bezahlen:
Verbleibende Monatszahlungen × Monatspreis des Velos zu Beginn Ihres Abos.
Dieser Referenzpreis bleibt auch nach einem Velowechsel gleich. Bereits bezahlte Monatsbeiträge werden nicht neu berechnet.
Beispiel: Ihr Abo begann mit CHF 20 pro Monat. Nach 8 bezahlten Monatsbeiträgen bleiben noch 4: Der Restbetrag beträgt CHF 80, auch wenn das aktuelle Velo einen anderen Monatspreis hat.
Der Restbetrag umfasst weder die Sorglos-Versicherung noch zukünftige, nicht ausgeführte Transporte. Ein tatsächlich von Revolv organisierter Rücktransport wird separat verrechnet.
Zustand, Wartung und Reparaturen
Erhalte ich ein neues Velo?
Je nach Bestand erhalten Sie ein neues oder bereits gebrauchtes, geprüftes und gewartetes Velo. Ein neues Velo ist im Abo nicht garantiert.
Wer kümmert sich während der Miete um die Wartung?
Sie organisieren und bezahlen Wartung und Reparaturen bei einer Werkstatt in Ihrer Nähe. Revolv führt keine Reparaturen bei Ihnen zu Hause durch. Unsere Wartung und Reinigung zwischen zwei Vermietungen sind kein während Ihres Abos enthaltener Wartungsservice.
Was mache ich, wenn ich einen Mangel feststelle?
Kontaktieren Sie uns mit einer Beschreibung und Fotos, bevor Sie eine Reparatur beauftragen, deren Kosten Sie zurückfordern möchten. Ein Material-, Montage- oder Vorbereitungsmangel kann sich erst nach der Lieferung zeigen. Wir prüfen Ihre Anfrage anhand der verfügbaren Informationen und können eine Werkstattdiagnose oder einen Kostenvoranschlag verlangen.
Eine Kostenübernahme wird schriftlich bestätigt, mit den genehmigten Arbeiten und dem maximal erstattungsfähigen Betrag. Die Erstattung erfolgt gegen Rechnung bis zur vereinbarten Höhe. Diagnosekosten werden nicht automatisch übernommen.
Reparaturen ohne vorherige Zustimmung werden nicht automatisch erstattet; wir prüfen solche Anfragen im Einzelfall. Dieses Verfahren schränkt Ihre anwendbaren gesetzlichen Rechte nicht ein.
Die Bearbeitung eines Mangels ist von der Sorglos-Versicherung unabhängig: Sie benötigen diese Option nicht, um uns einen Mangel zu melden.
Was passiert bei der Rückgabe?
Wir prüfen, warten und reinigen das Velo für die nächste Familie. Normale Abnutzung, oberflächliche Kratzer, übliche Einstellungen und die normale Reinigung sind inbegriffen, unabhängig davon, ob Sie die Sorglos-Versicherung gewählt haben.
Bei kleinen defekten oder beschädigten Teilen (Griffe, Pedale, Klingel, Schaltwerk) übernehmen wir die ersten CHF 20 pro Rückgabe; darüber hinaus werden sie Ihnen verrechnet. Reifenpannen, durch Rutschen beschädigte Reifen und die Reinigung eines sehr schmutzig zurückgegebenen Velos werden ebenfalls verrechnet. Die Sorglos-Versicherung deckt diese Kosten ohne Selbstbehalt, bis CHF 150 pro Rückgabe.
Schäden durch Unfall, grobe Fahrlässigkeit, unsachgemässe Verwendung oder mangelhafte Wartung sowie Schäden an Rahmen, Gabel oder Felgen sind nie gedeckt. Sie werden zu den tatsächlichen Reparaturkosten verrechnet, gemäss vorab zugestelltem Kostenvoranschlag und nie über dem Wert des Velos gemäss Abschnitt «Diebstahl, Verlust und irreparable Schäden».
Diebstahl, Verlust und irreparable Schäden
Was tun bei Diebstahl, Verlust oder irreparablen Schäden?
Melden Sie Revolv Diebstahl, Verlust oder möglicherweise irreparable Schäden unverzüglich. Beschreiben Sie die Umstände und fügen Sie, falls vorhanden, Fotos bei. Erstatten Sie bei Diebstahl Anzeige bei der Polizei und übermitteln Sie uns die Referenz oder den Beleg.
Wir prüfen die Umstände und die Verantwortlichkeit, bevor wir feststellen, ob eine Entschädigung geschuldet ist. Nicht jeder Schadenfall führt automatisch zu einer Rechnung. Ist eine Entschädigung geschuldet, entspricht sie dem Wert des Velos gemäss seinem Alter, gerechnet ab der ersten Vermietung, in Prozent seines Neuverkaufspreises. Mietzahlungen werden nicht von diesem Wert abgezogen.
| Alter des Velos | Geschuldeter Wert |
| Weniger als 1 Jahr | 100 % |
| 1 bis 2 Jahre | 80 % |
| 2 bis 3 Jahre | 60 % |
| 3 bis 4 Jahre | 40 % |
| 4 Jahre und mehr | 20 % |
Ein nicht zurückgegebenes Velo wird wie ein verlorenes Velo behandelt.
Die Sorglos-Versicherung deckt weder Diebstahl noch Verlust. Die übrigen Ausschlüsse gelten weiterhin, insbesondere der Ausschluss struktureller Schäden.
Kann ich das Abo mit einem Ersatzvelo fortsetzen?
Wenn Sie das Abo mit einem Ersatzvelo fortsetzen, bleibt Ihre ursprüngliche Mindestlaufzeit bestehen; es beginnt keine neue Frist von 12 Monaten. Eine allfällige Entschädigung für das bisherige Velo wird separat behandelt.
Was gilt, wenn ich das Abo nach einem Schadenfall beende?
Wenn Sie das Abo endgültig beenden, endet es nach Bestätigung des Schadenfalls rückwirkend zum Datum Ihrer dokumentierten Meldung an Revolv. Die bereits begonnene Monatsperiode bleibt zahlbar. Zur Entschädigung wird kein Restbetrag der 12-monatigen Mindestlaufzeit hinzugerechnet. Eine allfällige Entschädigungsforderung wird separat behandelt und führt nicht dazu, dass Abogebühren bis zu ihrer Bezahlung weiterlaufen.
Abo und Kauf
Werden meine Monatsbeiträge auf einen Kauf angerechnet?
Nein. Bei Verträgen, die ab dem 1. Februar 2025 abgeschlossen wurden, handelt es sich beim Abo um eine Miete: Die Monatsbeiträge werden nicht auf einen Kaufpreis angerechnet.
Unsere gebrauchten Velos stehen nicht laufend zum Verkauf. Gelegentliche Verkäufe können im Laufe des Jahres stattfinden. Der Kauf Ihres gemieteten Velos ist im aktuellen Angebot daher nicht garantiert.
Mein Vertrag wurde vor dem 1. Februar 2025 abgeschlossen. Was gilt für mich?
Bei Verträgen, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, bleibt die Möglichkeit der Anrechnung von Monatsbeiträgen beim Kauf gemäss den ursprünglichen Bedingungen bestehen. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihren Vertrag prüfen können.
Revolv Sorglos-Versicherung: Leistungen und Ausschlüsse
Die Sorglos-Versicherung deckt bestimmte Arbeiten durch Revolv, nur bei der Rückgabe. Werkstattreparaturen während der Miete erstattet diese Option nicht.
Ohne Selbstbehalt. Deckungslimit: CHF 150 pro Rückgabe.
Was ist für alle inbegriffen, mit oder ohne Option?
- Normale Abnutzung und oberflächliche Kratzer.
- Übliche Einstellungen und die normale Reinigung bei der Rückgabe.
- Bei kleinen defekten oder beschädigten Teilen die ersten CHF 20 pro Rückgabe.
Was ist bei der Rückgabe gedeckt?
- Kleine defekte oder beschädigte Teile, etwa Griffe, Pedale, Klingel oder Schaltwerk, für den Betrag über den CHF 20, die wir für alle übernehmen.
- Reparatur von Reifenpannen und Schlauchwechsel bei der Rückgabe.
- Durch wiederholtes Rutschen mit blockierten Rädern beschädigte Reifen.
- Reinigung eines sehr schmutzig zurückgegebenen Velos.
Ohne Option werden Ihnen diese Arbeiten verrechnet. Mit Option sind sie ohne Selbstbehalt gedeckt, bis CHF 150 pro Rückgabe.
Was ist ausgeschlossen?
- Diebstahl, Verlust, versuchter Diebstahl und Vandalismus.
- Schäden durch Unfälle oder Kollisionen mit Dritten.
- Grobe Fahrlässigkeit, unsachgemässe Verwendung oder nicht genehmigte Änderungen.
- Strukturelle Schäden, insbesondere am Rahmen oder an der Gabel sowie stark verbogene Felgen.
- Rechnungen externer Werkstätten für Wartung und Reparaturen während der Miete, auch bei Reifenpannen.
Ausgeschlossene Schäden werden zu den tatsächlichen Reparaturkosten verrechnet, gemäss vorab zugestelltem Kostenvoranschlag und nie über dem Wert des Velos gemäss seinem Alter.
Wie kündige ich die Sorglos-Versicherung?
Sie können die Kündigung der Sorglos-Versicherung jederzeit beantragen. Sie wird zum Ende der bereits bezahlten Monatsperiode, an Ihrem nächsten Abrechnungstermin, wirksam. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht.
Geht das Velo vor Ablauf des Schutzes bei Revolv ein, gilt die Sorglos-Versicherung im Rahmen ihrer Leistungen, ihrer Deckungsgrenze und ihrer Ausschlüsse. Geht das Velo erst nach Ablauf des Schutzes ein, ist diese Rückgabe nicht mehr durch die Option gedeckt. Normale Abnutzung wird weiterhin ohne Berechnung akzeptiert, unabhängig davon, ob die Option aktiv ist.
Ein erneuter Abschluss deckt bereits vorhandene Schäden nicht ab.
Bitte beachten Sie vor der Kündigung: Damit die Sorglos-Versicherung gilt, muss Ihr Velo vor Ablauf des Schutzes bei uns eintreffen.
Kauf: Rückgabe, Umtausch und Rückkauf
Kann ich ein gekauftes Velo zurückgeben oder die Grösse umtauschen?
Bei einer blossen Meinungsänderung zu einem gekauften Velo bieten wir keine Rückerstattung an.
Wenn Sie die falsche Grösse gewählt haben, kontaktieren Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt oder Abholung Ihres Velos, um einen Grössenumtausch zu vereinbaren. Das Velo muss in neuwertigem Zustand geblieben sein und darf nicht im Freien gefahren worden sein.
Die Transportkosten für die Rücksendung und den Versand des Ersatzvelos tragen Sie. Für einen Grössenumtausch in unserem Laden fällt keine Umtauschgebühr an.
Diese freiwillige Umtauschregelung schränkt die anwendbaren Rechte bei einem mangelhaften oder nicht der Bestellung entsprechenden Velo nicht ein. Kontaktieren Sie uns, damit wir das Problem gesondert prüfen können.
Die anfängliche 14-tägige Testphase eines Abos ist ein separates Angebot und gilt nicht für gekaufte Velos.
Was gilt bei einem anderen Preis oder einer nicht verfügbaren Grösse?
Ist das Ersatzvelo teurer, bezahlen Sie die Preisdifferenz. Ist es günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz.
Ist die passende Grösse nicht verfügbar, bieten wir Ihnen ein gleichwertiges Modell an oder teilen Ihnen die vorgeschlagene Wartezeit mit. Passt keine dieser Lösungen für Sie, akzeptieren wir ausnahmsweise die Rückgabe und erstatten den Kaufpreis des Velos. Es gelten dieselben Zustandsanforderungen und die ursprüngliche Frist von 14 Tagen für die Umtauschanfrage. Die Kosten des Rücktransports tragen Sie; Sie müssen keinen Gutschein akzeptieren.
Sie sind bereits Kunde? Massgebend bleiben die für Ihren bestehenden Vertrag geltenden Bedingungen.
Garantierter Rückkauf
Wird das Velo zu klein, kaufen wir es in gutem Zustand zurück, je nach Nutzungsdauer:
- 12 Monate: 55 % des Neupreises
- 18 Monate: 42 % des Neupreises
- 24 Monate: 30 % des Neupreises
Es wächst, wir wechseln
Mit dem Abo wechseln Sie zur nächsten Grösse, wenn Ihr Kind wächst. Ein Velowechsel startet die Mindestlaufzeit von 12 Monaten nicht neu.
Die nächsten Grössen
Dieses VeloSpecialized Hotwalk
CHF 5.90/Monat
Specialized Jett 16 Singlespeed
CHF 14.90/Monat
Wenn es herausgewachsen ist: Specialized Jett 16 Singlespeed, ab 40 cm Schrittlänge, CHF 14.90/Monat.
Das Abo in 3 Schritten
-
Schritt 1Die richtige Grösse wählen
Nach Alter und Schrittlänge Ihres Kindes, online oder im Showroom in Genf.
-
Schritt 2Velo erhalten
In unserer Werkstatt vorbereitet und eingestellt, zu Ihnen geliefert oder im Showroom abgeholt. Die Lieferung des ersten Velos ist gratis.
-
Schritt 3Velo wechseln, wenn es wächst
So oft wie nötig, ohne die Mindestlaufzeit von 12 Monaten neu zu starten. Die Lieferung des neuen Velos ist einmal pro Jahr gratis.
Dazu 14 Tage Probezeit: Wenn Sie aufhören, ist nur der erste Monat geschuldet, zuzüglich allfälliger Rücksendekosten.
Das sagen Revolv-Familien
Diese Bewertungen betreffen Revolv und alle unsere Velos, nicht nur dieses Modell. Sie stammen aus unserem Shop und von Google.
„Rapide, précis, efficace, agréable et à l'écoute. Ce concept est génial car un enfant grandit toujours trop vite et cela me permet d'offrir un vélo adapté et très qualitatif à ma fille tous les ans. Merci Alex pour ton accompagnement.“
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